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Bewerbungsvoraussetzung
Um den Digitalen Förderpreis bewerben können sich
ausschließlich
Der Bewerber betreibt eine eigene Kopfstelle zur Versorgung
eines Kabelnetzes.
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An der Kabelkopfstelle sind mindestens 100 Haushalte
angeschlossen.
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Weder der Betreiber noch das für die Bewerbung
eingereichte Kabelnetz gehören zu einem großen
Unternehmensverbund (z.B. Kabel Deutschland, UnityMedia,
Kabel Baden-Württemberg, TeleColumbus, PrimaCom etc.).
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Der Bewerber versorgt die an der Kopfstelle
angeschlossenen Haushalte mit TOPP -
TransponderOptimiertenProgrammPakete.
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Sollten Betreiber und Eigentümer des Kabelnetzes
unterschiedliche Firmen sein, so kann sich nur der
Betreiber oder der Eigentümer bewerben. Sollte keine
Einigung zwischen Betreiber und Eigentümer erfolgen,
gilt nur die bei der KDL als erste eingegangene
Bewerbung.
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